Finanzen: Belege fotografieren, prüfen und verbuchen

Aktualisiert am 2026-10-27

Die Belegerfassung nimmt Fotos, PDFs und E-Rechnungen entgegen. Gebucht wird erst nach Ihrer Bestätigung.

Auf einen Blick

Zielgruppe
Mitarbeitende
Dauer
10 Minuten
Schwierigkeit
leicht
Voraussetzungen
Das Modul „Finanzen“ und das passende Recht

Schritt für Schritt

  1. 1

    Erfassen

    Finanzen › „Belegerfassung“: „Beleg fotografieren“ (Kamera), „Datei auswählen“ (PDF, JPG, PNG, WebP), „E-Mail-Datei (.eml)“ oder „E-Rechnung speichern (XML / ZUGFeRD)“. Einen Postfachabruf gibt es nicht.

  2. 2

    Eingang

    Unter „Eingang“ stehen die erfassten Belege. „Fehlende Belege“ zeigt Ausgaben ohne Beleg, „E-Rechnungen“ die gespeicherten E-Rechnungen.

  3. 3

    Prüfen

    Im Prüfformular: Lieferant, „Belegdatum“, Belegnummer, „Bruttobetrag (€)“, Steuersatz, Kategorie (Vorschlag aus dem Beleg – bitte prüfen), Zahlung („bereits bezahlt“/„noch offen“), Notiz.

  4. 4

    Entscheiden

    „Angaben bestätigen“ hält den Stand als geprüft fest. „Als Ausgabe buchen“ legt die Buchung an. „Beleg dieser Buchung zuordnen“ erscheint, wenn eine Ausgabe ohne Beleg passt. „Beim Kunden ablegen“ speichert den Beleg im Ordner „Rechnungen“. „Verwerfen“ braucht einen Grund (mindestens 3 Zeichen).

Wenn es nicht funktioniert

„Belege erfassen braucht das Recht „Buchungen anlegen“.“

Fragen Sie Ihre Administration.

Buchen ist nicht möglich

Datum und Bruttobetrag müssen ausgefüllt sein.

Häufige Fragen

Wird der Beleg automatisch gebucht?
Nein. Gebucht wird erst nach Ihrer Bestätigung.
belegefotoausgabe

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