Finanzen: Auswertungen, DATEV-Export und E-Rechnung

Aktualisiert am 2026-10-27

Die Auswertungen helfen bei Steuer und Beratung. Es wird nichts an das Finanzamt übermittelt.

Auf einen Blick

Zielgruppe
Mitarbeitende
Dauer
20 Minuten
Schwierigkeit
mittel
Voraussetzungen
Das Modul „Finanzen“ und das passende Recht

Schritt für Schritt

  1. 1

    Auswertungen

    Finanzen › „Auswertungen & Steuer“: „Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)“, „Umsatzsteuer-Voranmeldung (Arbeitsblatt)“ oder „BWA/GuV light“. Zeitraum wählen (Von, Bis, Schnellwahl, Jahr, Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich) und „Anwenden“. „CSV-Export“ und „Druckansicht“ stehen bereit.

  2. 2

    DATEV einrichten

    „DATEV-Export“ › Karte „Einstellungen“: Beraternummer, Mandantennummer, Kontenrahmen, Sachkontenlänge, Beginn des Wirtschaftsjahres, Debitoren (je Kunde oder Sammeldebitor), Konten für Erlöse 19 %, 7 %, steuerfrei, Bank, Aufwand und BU-Schlüssel. „Speichern“.

  3. 3

    DATEV exportieren

    Zeitraum wählen (er muss in einem Wirtschaftsjahr liegen), „Export prüfen“, Hinweise lesen (Fehler blockieren), dann „Datei herunterladen“ (DATEV-Buchungsstapel EXTF 700).

  4. 4

    E-Rechnung erzeugen

    An der Rechnung die Karte „E-Rechnung“: Leitweg-ID bzw. Käuferreferenz, bei Bedarf „Für diesen Kunden merken“, USt-IdNr. des Empfängers und Befreiungsgrund bei 0 %. „Erneut prüfen“ zeigt das Prüfergebnis.

  5. 5

    E-Rechnung prüfen

    „E-Rechnung“ › Eingang: Datei wählen › „Prüfen und lesen“. Es wird nichts an Behörden oder Portale gesendet.

Wenn es nicht funktioniert

„Der Export braucht Leserechte auf Rechnungen und Buchungen.“

Fragen Sie Ihre Administration.

Der Knopf „Datei herunterladen“ ist inaktiv

Es gibt Fehler im Prüfergebnis oder keine Buchungen im Zeitraum.

Häufige Fragen

Ist das eine Steuererklärung?
Nein. Es sind Arbeitsblätter; lassen Sie sie von Ihrer Steuerberatung prüfen.
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